
Absicherung des Vermögens über Generationen hinweg
Wir zeigen dir, wie die frühzeitige und präventive Sicherung des geschaffenen Familienvermögens funktioniert!
Du hast ein solides Vermögen aufgebaut und willst es sicher und steueroptimiert an deine Nachkommen vererben oder verschenken…
Ein Vermögen. Stunde um Stunde und Stein auf Stein geschaffen. Riskiert, verloren und gewonnen. Doch was passiert mit meinem Vermögen in der Zukunft? Wie sieht meine Nachfolge aus? Muss ich mir Sorgen darum machen, dass mein Vermächtnis nicht so verwendet und geschätzt wird, wie ich es tun würde? Mindestens ein Mal im Leben haben die vermögenden Menschen sich diese Fragen gestellt, doch nicht alle bekommen plausible Antworten darauf. Obwohl bei jedem einzelnen Fall eine unterschiedliche Ausgangslage vorliegt, gibt es einen gemeinsamen Nenner: Den Wunsch nach Schutz und Sicherung.
Eine besondere Bedeutung erhält das Bestreben nach Sicherung von Vermögenswerten bei der Unternehmensnachfolge. Bei der Nachfolgeplanung kann der Fokus auf die langfristige Erhaltung eines Unternehmens ausgerichtet sein, auf die Weiterführung des Unternehmens im Sinne des Unternehmensgründers oder auf die Absicherung des Unternehmens vor Angriffen Dritter. Tatsächlich tragen sich Unternehmer schon in frühen Stadien der Unternehmensentwicklung mit dem Gedanken, einen geeigneten Nachfolger für das Unternehmen einzusetzen und die Nachfolgeplanung so auszugestalten, dass der Nachfolger nicht mit finanziellen Ansprüchen konfrontiert wird, die den weiteren Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Andere wollen eine Zersplitterung unter mehreren Erben verhindern, damit keine Gefahr aufkommen kann, dass das Unternehmen in eine Handlungsunfähigkeit gerät. Wir beraten dich, wie man mit den verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten diese Herausforderungen meistern kann.
Der zentrale Baustein des lösungsorientierten Ansatzes ist die Familien- oder unternehmensverbundene Stiftung, die sich mit einer entsprechenden Ausgestaltung perfekt für den Vermögensschutz eignet. „Stiftungen sind das meist unterschätzte Instrument des Mittelstandes für strukturierten und sicheren Vermögensschutz“, sagt der Stiftungspapst Sascha Drache. Tatsächlich bieten Stiftungskonstellationen einzigartige Möglichkeiten, das Vermögen generationsübergreifend in Sicherheit zu bringen und dabei die mit Vererbung oder Schenkung verbundene Steuerlast drastisch zu minimieren.
Wir werden deine höchstpersönliche Frage, wie das Lebenswerk über Generationen hinweg erhalten bleibt, in einer vertrauten strategischen Vermögensstruktur-Beratung beantworten. Im Rahmen dieser Beratung erfährst du…
Die Vermögensstruktur generationsübergreifend in deinem Sinne bewirtschaften zu lassen:
Durch die Wahl einer passenden Nachfolge-Strategie
Die Steuerlast bei erbschaftssteuerbaren Vorgängen erheblich zu reduzieren:
Durch gezielten Einsatz von Freibetragsgrenzen
Dein Unternehmen vor unternehmerischen Haftungsrisiken zu schützen:
Durch den Aufbau einer passenden Stiftungsstruktur
Die Unternehmensnachfolge mit Berücksichtigung des laufenden Geschäftsmodells zu regeln:
Durch Ausarbeitung der Satzung
Bestandteile der strategischen Vermögensstrukturberatung
- Überblick
Fragebogen-Analyse
Nach der Rücksendung eines kurzen Fragebogens erstellen wir für dich eine individuelle Stiftungskonzeption
Beratung zu Vermögensüberführungswegen
Mit praktischen Beispielen bezogen auf deine individuelle IST-Situation
Beratung zu Stiftungsstrukturen
Mit individueller Planung deiner möglichen Stiftungskonstellationen
Beratung zum Stiftungsmanagement
Mit struktureller Planung der effizienten Verteilung von Zuständigkeiten zwischen Stiftungsorganen
- Fragebogen-Analyse
- Vermögensübertragung
- Stiftungsstrukturen
- Stiftungsmanagement
Wir haben für dich einen Fragebogen ausgearbeitet, der uns hilft zu ermitteln, welche Vermögensinstrumente du bereits heute einsetzen kannst, um dein Vermögen nachhaltig zu schützen und deinen Nachkommen steueroptimiert zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der strategischen Vermögensstruktur-Beratung werden unsere Experten anhand der aus dem Fragebogen ermittelten Daten eine individuelle Vermögensschutz-Strategie erarbeiten, mit der du:
- dein Vermögen vor Zersplitterung und Haftungsfällen schützest,
- deine Familie finanziell auf Dauer versorgst,
- eine geregelte Nachfolgeplanung rechtzeitig gestaltest,
- steueroptimierte Erbvorgänge in eigener Regie dirigierst.
Die Übertragung von Vermögen auf eine Gesellschaftsstruktur durch Testament oder auf dem Schenkungswege unter Lebenden stellt einen erbschaftsteuerbaren Vorgang dar. Das heißt, die unentgeltliche Übertragung unterliegt entweder der Schenkungssteuer (Schenkung ab 400.000 EUR) oder der Erbersatzsteuer (Freibetrag von 800.000 EUR). Vermögensübertragungen zugunsten gemeinnütziger Organisationen sind bis zu 1 Mio. EUR steuerfrei. Du musst jedoch beachten, dass die Übertragung von Vermögen auf eine gemeinnützige Einrichtung nur dann von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit ist, wenn anschließend die Einrichtung für mindestens zehn Jahre die Voraussetzungen für ihre Gemeinnützigkeit erfüllt. Verliert sie innerhalb von zehn Jahren ihre Gemeinnützigkeit, fallen nachträglich die entsprechende Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer an.
Inzwischen gibt es auf dem Markt zwei rechtliche Alternativen, das Vermögen im Rahmen einer Nachfolgeplanung zu schützen und auf die nächsten Generationen zu übertragen. Die erste Option ist ein so genannter Familienpool bzw. eine Familiengesellschaft. Der Familienpool ermöglicht individuelle Regelungen bezüglich der Geschäftsführung, der Gewinnbeteiligung und der Stimmrechte, die zu den Gesellschaftsanteilen festgesetzt werden können. Bei einer gut überlegten Gestaltung des Familienpools mit klar definierten Strukturen und festgelegten Verantwortlichkeiten können spätere Erbauseinandersetzungen vermieden und das Vermögen als Ganzes geschützt werden.
In den meisten Fällen raten wir unseren Kunden, eine zweite Option in Erwägung zu ziehen, denn sie bietet viel größere Gestaltungsräume für die Nachfolgeplanung. Es geht um die Gründung einer Familienstiftung. Ein wesentlicher Vorteil einer Familienstiftung vor einem Familienpool besteht darin, dass der Stifter sich selbst als Vorstand einsetzen und dadurch die volle Kontrolle über das Vermögen behalten kann, welches er auf die Stiftung überträgt. Auch hat der Stifter die Sicherheit, dass die Stiftungssatzung von kommenden Generationen nicht gegen seinen Willen abgeändert werden kann. Beim Familienpool wird der Vorstand von der Mitgliederversammlung gewählt. Für Vereinsgründer besteht damit keine Sicherheit, denn die Vereinssatzung kann bei einer entsprechenden Stimmenmehrheit in der Mitgliederversammlung stets geändert werden, auch gegen den Willen der Gründer.
Um dein Unternehmen nachhaltig und generationsübergreifend aufrechtzuerhalten, ist es anzuraten, dein Unternehmen und die Stiftung in einer Holdingstruktur zu verbinden. Es gibt verschiedene Holding-Konstellationen je nach Rechtsform und Umsatzvolumen des Unternehmens. In einigen Fällen reicht es, eine Familienstiftung zur Holdingmutter zu machen. In bestimmten finanziellen Situationen ist es empfehlenswert, eine komplexere Stiftungsstruktur errichten zu lassen. Eine weit verbreitete Variante ist die Gründung einer Familien- und einer gemeinnützigen Stiftung. Diese als Doppelstiftung bezeichnete Konstellation sichert einerseits die Versorgung der Unternehmerfamilie und ermöglicht es andererseits steuerbegünstigt mit Erträgen des Unternehmens wohltätige Zwecke zu verfolgen. Der Trick besteht darin, dass in der Familienstiftung die Mehrheit der Stimmrechte und somit die Steuerung des Unternehmens angesiedelt wird, während die Vermögensrechte mehrheitlich bei der gemeinnützigen Stiftung liegen, wo sie steuerlich privilegiert sind und für die vom Stifter gewünschten gemeinnützigen Zwecke verwendet werden können.
Wie konkret die Kombination aus dem Unternehmen und der Stiftung funktioniert, kann man sich am Beispiel des Brillenimperiums Fielmann AG verinnerlichen. Um sein Lebenswerk über die Generationen zu sichern, hat der Unternehmensgründer Günther Fielmann im Jahr 2012 einen großen Teil seiner Aktien auf die Fielmann Familienstiftung übertragen, sodass jetzt die neu gegründete Stiftung eine Beteiligung von 51 Prozent an der Fielmann AG hält. Mit diesem Schritt hat Günther Fielmann die Vorteile der Kapitalmärkte mit denen der Familienstiftung verbunden. Die Fielmann Familienstiftung ist Mehrheitsaktionär der Fielmann AG, und das wird sie auch immer bleiben. Denn aufgrund der Verselbständigung der Vermögensmasse können die Anteile der Stiftung an der Fielmann AG nicht herausgezogen werden: weder durch einen Beschluss der Hauptversammlung, noch durch einen Alleingang des Stiftungsvorstandes, noch durch Erbstreitigkeiten zwischen zwei Kindern des Unternehmers. Denn unter dem Dach der Stiftung kann ein Unternehmen nicht aufgegeben, zersplittert oder verkauft werden, wie es bei einer AG oder GmbH eben sonst aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Struktur möglich ist.
Günther Fielmann hat bewusst diesen Schritt gemacht, um den langfristigen Erhalt seines Lebenswerks über die Generationen zu sichern. Die Stiftung mit ihrem Vermögen wird auch dann bestehen, wenn ein Fremdmanagement rekrutiert wird und kein Nachfolger aus der Familie für operative Geschäfte gefunden wird. Die gesellschaftliche Anerkennung als Brillenkönig, die er schon zu Lebzeiten hat, wird durch die gleichnamige Familienstiftung über Jahrhunderte hinaus erhalten bleiben.
In der Praxis endet die Stiftungsberatung häufig mit der Besprechung der Fragen bezüglich der Stiftungsgründung. Was aber danach passiert, wird leider bei vielen Beratungen zu oft vernachlässigt. Der Stifter wird ins kalte Wasser geworfen und soll dann in eigener Regie alle Herausforderungen meistern. Wir gehen davon aus, dass diese Situation nicht akzeptabel ist. Deshalb machen wir unsere Kunden im Rahmen der Vermögensstruktur-Beratung mit praktischen Tipps vertraut, wie sie die neuen Verwaltungsaufgaben zielorientiert optimieren können. Denn gerade mit der Überreichung der Gründungsurkunde beginnt das eigentliche Leben der neuen Unternehmensstruktur – mit der Stiftung als Holdingmutter. Die neue Struktur lebt aber nicht vom Geld allein, sie benötigt eine einwandfrei funktionierende Verwaltungsorganisation, von der die Gesamtleistung des neu gestalteten Lebenswerkes abhängt.
Das organisatorische Zusammenspiel zwischen dem Unternehmen und der Stiftung wird logischerweise nach der Stiftungsgründung zustande gebracht. Man sollte sich jedoch über dieses Zusammenspiel schon vor der Gründung Gedanken machen. Es geht dabei nicht um abstrakte Überlegungen, wie eine neue Holdingstruktur verwaltet wird. Man muss einen ganz konkreten Implementierungsplan haben. Mehr noch: Dieser Plan ist in der Satzung festzulegen. Von daher solltest du bereits vor der Gründung ein klares Bild davon haben, wie die Verwaltungsstruktur deines neu geschaffenen Lebenswerks im Hinblick auf Arbeits-, Verfahrens- und Entscheidungsabläufe aussehen wird und dementsprechend die Weichen für die Good Governance stellen.
Wir sind uns dessen bewusst, dass die Materie Good Governance zu komplex ist, um sie in nur einer Beratung hinreichend beleuchten zu können. Deswegen bieten wir die Option an, eine dauerhafte Betreuung bei uns zu buchen, um die nachhaltige und effiziente Verwaltung deines Lebenswerk für dich auszugestalten.
Unser Lesetipp zum Thema:
Vermögensschutz und Unternehmensnachfolge
Hältst du es grundsätzlich für sinnvoll, dein Vermögen zu schützen? Es in Ruhe steuerlich optimiert erst einmal aufbauen zu können? Um damit dich und deine Familie materiell versorgen zu können? Dann solltest du dieses Buch lesen! Bekanntlich bereuen Menschen nichts mehr, als das, was sie im Leben nicht getan haben. Und viele von Sascha Draches Kunden sagen: ‚Hätte ich Sie mal vor vielen Jahren kennengelernt, dann hätte ich sehr viel Geld gespart.‘ Dieses Buch soll dafür sorgen, dass du das einmal nicht sagen musst.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen bestehen für die Gründung einer Stiftung?
Sowohl natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind, als auch juristische Personen, können eine Stiftung gründen. Die zentrale Voraussetzung für eine rechtsfähige Stiftung ist die Ausstattung der Stiftung mit einem Vermögen, aus dessen Erträgen der Stiftungszweck nachhaltig und langfristig erfüllt werden kann. Dies ist in der Regel erst ab einem Stiftungsvermögen von 100.000 EUR der Fall.
Wie übertrage ich mein Vermögen auf die Stiftung?
Für die Übertragung von Vermögen auf eine Stiftung kommen grundlegend drei Wege in Frage: Der Stifter kann sein Vermögen an die Stiftung vererben, zu Lebzeiten verschenken oder verkaufen.
Fällt beim Vermögenstransfer eine Schenkungsteuer an?
Wenn das zu übertragende Vermögen die Freibetragsgrenzen übersteigt, fällt die Schenkungsteuer an. Bei einer gemeinnützigen Stiftung darf der Stifter das Kapital innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren bis zu 1 Mio. EUR steuerfrei übertragen. Bei einer Familienstiftung variieren die Freibetragsgrenzen je nach Verwandtschaftsgrad der Destinatäre in der Spannweite zwischen 500.000 EUR für Ehepartner und 20.000 EUR für Geschwister und alle übrigen Destinatäre, die nicht mit dem Stifter in gerader Linie verwandt sind. Übersteigt das zu übertragende Vermögen die Freibetragsgrenzen, variiert die Besteuerungslast je nach Vermögensmasse und Steuerklasse zwischen 7 % und 50 %.
Fällt beim testamentarischen Vermögenstransfer eine Erbschaftsteuer an?
Wenn das per Testament zu übertragende Vermögen die Freibetragsgrenze von 800.000 EUR übersteigt, fällt im Falle einer Familienstiftung die sogenannte Erbersatzsteuer an, deren Belastung von der Vermögensmasse abhängt. Im Unterschied zur Erbschaftsteuer lässt sich die Erbersatzsteuer während des 30-Jahres-Zeitraums in Jahresraten entrichten. Bei den gemeinnützigen Stiftungen entfällt die Erbersatzsteuerpflicht komplett.
Wie gründet man eine Stiftung durch Testament?
Der Gesetzgeber hat im BGB ausdrücklich vorgeschrieben, dass eine Stiftung von einem Stifter sowohl zu dessen Lebzeiten als eben auch durch entsprechende Anordnungen im Testament oder Erbvertrag gegründet werden kann. Im letzteren Fall geht es um die Gründung der Stiftung von Todes wegen, indem die Stiftung zwar erst nach dem Ableben des Erblassers entsteht, aber dennoch dessen Erbe sein kann.
Kann meine Stiftung als Testamentsvollstreckerin agieren?
Da als Testamentsvollstrecker prinzipiell auch eine juristische Person eingesetzt werden kann, spricht nichts dagegen, dass auch eine Stiftung diese Aufgabe wahrnimmt.
Können Regelungen im Testament und der Stiftung nebeneinander bestehen?
Ja, unter dem Vorbehalt, dass diese Regelungen eine inhaltliche Kongruenz aufweisen. Ergänzen testamentarische Regelungen die der Stiftung oder werden mit beiden Instrumenten unterschiedliche Vermögensbestandteile geregelt, kann dadurch eine sinnvolle Nachfolgeplanung gestaltet werden.
Funktioniert eine Stiftung als Holding?
Ja, die Stiftung kann als Holding-Mutter agieren. Besonders im Hinblick auf das Ziel, Unternehmen langfristig zu schützen, bietet eine Stiftung mit Holdingfunktion verschiedene Vorteile gegenüber klassischen Holding-Rechtsformen, wie einer GmbH oder einer AG.
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